Die Stark GmbH ist gerüstet und berät dich zur Baustoff-Verordnung. Die wesentlichen Neuheiten sind folgende:
- Eine Erhöhung der Mengenschwelle, von den bisher gültigen 100to auf 750to bis <3500m3 umbauter Raum, in der eine Schad- und Störstofferkundung bzw. Rückbaukonzept vorliegen muss.
- Für Gebäude über >3500m3 Bruttorauminhalt ist weiterhin die Abwicklung über eine externe Fachanstalt erforderlich.
- Die bautechnische Verwendung von recycelbaren Stoffen an ein und derselben Baustelle wird ohne Analytik erlaubt, wenn die Summe der Abfallmenge die Mengenschwelle/Freigrenze von 750to nicht überschreitet (sofern durch ein alternatives Qualitätssicherungssystem sichergestellt ist, das diese frei von Schad- und Strohstoffen sind).
- Die möglichen Verwendungs-Gebiete für Recycling-Baustoffe sollen nicht mehr durch den 100-jährigen Grundwasser-Höchststand definiert werden, sondern sollen sich künftig an dem aktuellen Grundwasser-Höchststand orientieren.
- Einige der zu untersuchenden Parameter werden gestrichen und teilweise Grenzwerte angepasst damit die Verwendung und Gewinnung des Recycling-Baustoffes vereinfacht wird.