Hausabbruch, Rückbau, Entkernung: Baurestmassen – wohin damit?

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Teil 3: Verordnung Nr. 2016/460 zur Entsorgung von Styropor

Forscher haben entdeckt, dass manche Styroporplatten Stoffe (FCKW) freisetzen, die eine Veränderung unserer Gene bewirken können.

Auch künstliche Mineralfasern enthalten kanzerogene Fasern, die sich wie Asbest in der Lunge festsetzen und Krebs hervorrufen können. Aus diesem Grund hat die EU die Verordnung Nr. 2016/460 beschlossen.

In den ersten zwei Teilen haben wir bereits detailliert über die Trennpflicht und die Recycling-Baustoffverordnung informiert. Hier berichten wir über die Entsorgung der gefährlichen künstlichen Mineralfasern und Styropor (XPS). Die oben genannte EU-Verordnung regelt genau die Entsorgung dieser gefährlichen Abfälle. Ergänzend erzählen wir etwas über die Entsorgung von Asbest.

 

Was ist bei der Entsorgung von (H)FCKW-haltigen Dämmplatten und Styropor zu beachten?

Als Faustregel gilt: Styroporplatten die in den Pastellfarben rosa, grün, blau, etc. gefärbt sind, gelten als gefährlicher Abfall. Ein weiteres Kennzeichen für gefährliches Styropor (XPS) ist, dass beim Zerreiben des Materials keine Kügelchen entstehen. XPS muss direkt auf der Baustelle von den anderen Abfällen getrennt und gesammelt werden und mit Begleitschein vom Abfallverwerter abgeholt werden.

Styroporplatten, die nach dem Jahr 2009 produziert wurden, sind nicht FCKW-haltig und somit nicht als gefährlich eingestuft. Trotzdem können diese das Flammenhemmmittel HBCD enthalten.
Ob dies bei Ihrer Dämmung der Fall ist, können Sie am Zertifikat des Herstellers nachlesen.

 

Was ist bei der Entsorgung von gefährliche Mineralfasern zu beachten?

Im Jahr 2017 wurden künstliche Mineralfasern wie z.B Tellwolle - die ähnliche Eigenschaften wie Asbest aufweisen - EU-weit zum gefährlichen Abfall erklärt. Diese künstlichen Mineralfasern wurden vor dem Jahr 2002 produziert.

Der Transport der gefährlichen Mineralfasern muss in staubdichten und reißfesten Säcken erfolgen und mit dem Hinweis „Inhalt kann krebserzeugende Faserstäube freisetzen“ gekennzeichnet werden.

 

Was ist bei der Entsorgung von asbesthaltigen Stoffen zu beachten?

 

Asbest sieht man nicht. Es kann in Eternit (festgebunden – die Asbestfasern werden beim Schneiden oder Brechen freigesetzt) oder in Nachtspeicheröfen (schwachgebunden: die Fasern setzen sich bereits bei Bewegung frei) enthalten sein.

Vermutet der Entsorgungsfachmann bei der Schad- und Störstofferkundung Asbest in der Gebäudemasse, entnimmt er eine Probe und schickt diese ins Labor zur Analyse ein. Bei Nachtspeichergeräten ist die Identifizierung von Asbest einfach: Mithilfe der Informationen des Typenschilds kann der Entsorgungsfachmann nachvollziehen, ob das Gerät asbesthaltig ist oder nicht.

 

Das oberste Gebot ist der Schutz der eigenen Gesundheit (dies ist auch bei KMF besonders wichtig). Dies wird durch folgende Maßnahmen erreicht:

  • Schutz der Atemwege durch einen Mundschutz, der undurchlässig für Mineralfasern ist. Dieser ist in jedem Baumarkt erhältlich.
  • Schutz durch einen Einweganzug: Dieser schützt den gesamten Körper.
  • Schonendes Arbeiten: Streiche die asbesthaltige Oberfläche mit speziellen Anstrichen an. Diese binden den Asbest. So wird beim Abbruch kein Asbest in die Luft freigesetzt.
  • Ggf. ist bei schwachgebundenem Asbest ein Abschotten des betroffenen Bereichs und das Herstellen eines Unterdrucks durch eine Absaugung mit entsprechender Filteranlage erforderlich.

 

Was raten Sie Personen, die sich nicht sicher sind, ob sich im Gebäude gefährliche Stoffe befinden?

Bitte erkundigt euch beim Experten. Wir beraten euch gerne.

 

Herzlichen Dank für die umfassenden Informationen.

Bitte, gerne.

 

Im ersten Beitrag der Serie wurde die Thematik der Trennpflicht erklärt. Zum Beitrag

Im Beitrag vom 14. Juni gab Werner Silberbauer einen Einblick in die Recycling-Baustoffverordnung. Zum Beitrag

 

Wir freuen uns auf eure Anfragen! Die Recycling-Experten der Stark GmbH

 

Werner Silberbauer

Innenvertrieb Entsorgung

Tel: +43 29 86 / 66 55 – 41
Mobil: +43 664 / 80 66 55 41
werner.silberbauer@stark-gmbh.at

 

Ing. Gregor Eichwalder, BSc, MSc

Bereichsleiter Demontage/Rückbau

Tel: +43 2986 / 66 55 – 40
Mobil: +43 664 / 80 66 55 – 40
gregor.eichwalder@stark-gmbh.at